Moderne Videoüberwachung für das Zuhause

Videoüberwachung wirkt doppelt – zum einen zur Aufklärung von Straftaten, vor allem aber auch zur Abschreckung von Tätern. Mit dem verstärkten Einsatz von Videotechnik im öffentlichen Raum sollen genau diese Ziele erreicht werden.

Aber auch immer mehr Bürgerinnen und Bürger wollen sehen, was in ihrem Zuhause passiert. Hierfür gibt es eine Vielzahl kostengünstiger Videosysteme. Über eine App für Smartphone und Co hat man dann jederzeit direkten Zugriff auf die Bilder.

Einbruchschutz für das Zuhause

Mit Videoüberwachung hat man immer im Bilde, was gerade zu Hause passiert. Weiter lässt sich Unbemerktes im Nachhinein aufklären, wenn eine Aufzeichnung erfolgt ist. Je nach Modell der Videoüberwachung können Daten lokal auf handelsüblichen SD-Karten oder auf einem speziellen Videorekorder gesichert werden, um später angesehen zu werden. Sollte es tatsächlich zu einem Einbruch gekommen sein, können Videobilder hier im Kontakt mit der Polizei oder der Hausratsversicherung helfen.

Wissen, wie es der Familie geht

In Absprache mit pflege- oder hilfsbedürftigen Angehörigen kann es auch sinnvoll sein, aus der Ferne auf Kameras zuzugreifen, die beispielsweise bei der betagten Mutter installiert sind. Im Notfall kann man so nachsehen, warum der gewohnte Telefonanruf ausgeblieben ist und bei Bedarf schnell Hilfe holen.

Auch viele Tierliebhaber sehen gerne zu Hause nach dem Rechten, wenn sie längere Zeit unterwegs sind. Wenn Hund Bello friedlich in seinem Körbchen schläft, sind Café- und Kinobesuche mit Freunden deutlich entspannter und Großeinkäufe im Supermarkt können in Ruhe erledigt werden.

Was ist bei privater Videoüberwachung zu beachten?

„Grundsätzlich darf man mit Videotechnik nur das private Grundstück filmen und keine öffentlich zugänglichen Flächen“, erklärt Sicherheitsexperte Florian Lauw von Abus. Zudem muss man Besucher auf die Videoüberwachung aufmerksam machen, beispielsweise durch einen deutlich sichtbaren Hinweis am Eingang. Unter ❥ www.abus.com gibt’s Informationen auch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.